Zielvorstellungen des Mürzverbandes
In Anlehnung an die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben und Konzepte (z.B. Abfallwirtschaftsgesetz des Bundes, Abfallwirtschaftsgesetz des Landes Steiermark, Verpackungs-Verordnung, Bundesabfallwirtschaftsplan, Steiermärkisches Abfallwirtschaftskonzept) verfolgt der Mürzverband folgende Ziele:
Nachhaltigkeit
Als Zielsetzung und Grundlage für alle Handlungen auf lokaler und regionaler Ebene gilt die Erreichung eines nachhaltigen Entwicklungszustandes. D. h. es sind Verhaltensweisen anzustreben, die menschliches Tun auf beliebig lange Zeit erlauben, ohne dass irreversible Schäden in der Umwelt auftreten. Nachhaltigkeit soll gelebt werden durch
* Einpassen menschlicher Handlungen in globale Stoffkreisläufe
* Anpassen menschlicher Handlungen an regionale natürliche und strukturelle Gegebenheiten
* Erhalten der Vielfalt von Spezies und Landschaftsbildern
Abfallvermeidung
Durch intensive Informations- und Öffentlichkeitsarbeit (Bewusstseinsbildung) soll ein möglichst hohes Maß an "tatsächlicher" Abfallvermeidung erreicht werden. Damit dieses Ziel langfristig realisiert werden kann ist es erforderlich, die Bevölkerung über die globalen Auswirkungen, die durch einen übermäßigen Gebrauch von Konsumgütern hervorgerufen werden (z.B. Treibhauseffekt), zu informieren. Als Zielgruppen werden hier u.a. Kindergärten und Schulen angesprochen.
Abfalltrennung
Neben der bereits bestehenden Verpflichtung, gewisse Abfälle zu trennen, ergibt sich gerade im Hinblick auf das Inkrafttreten der Deponie-Verordnung am 1. Jänner 2004 die Forderung, Abfalltrennung verstärkt durchzuführen (z.B. Sperrmüll), damit möglichst viele Abfälle einer stofflichen Verwertung zugeführt werden können. Dies wird allerdings nur möglich sein, wenn der Bevölkerung bzw. den Gemeinden entsprechende Einrichtungen zur Verfügung stehen.
Unter Berücksichtigung der gesetzlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Aspekte ist es also erforderlich, diesbezügliche Konzepte zu erstellen und die zur Umsetzung erforderlichen Einrichtungen (z.B. Altstoffsammelzentrum, Sortieranlage Mürzverband) zu schaffen bzw. auszubauen.
Abfallbehandlung und -entsorgung
In Abstimmung mit den einschlägigen abfallwirtschaftlichen Zielsetzungen, betreibt der Mürzverband in Allerheiligen eine Verwertungs- und Behandlungsanlage für biogene Abfälle, Restabfall und Klärschlamm (Mechanisch-Biologische Abfallbehandlungsanlage - MBA). Am gleichen Standort befindet sich eine Deponie für Sperrmüll, Rest- und Gewerbeabfälle.
Künftig wird diese Deponie im Sinne der Deponie-Verordnung 1996 als Massenabfalldeponie zur Ablagerung der Endprodukte aus der MBA betrieben.
Das Ziel bzw. die Aufgabe der Behandlungsanlage für biogene Abfälle, Restmüll und Klärschlamm aus dem Entsorgungsgebiet liegt
* in der Schaffung der aus abfallwirtschaftlicher Sicht erforderlichen Entsorgungssicherheit.
* in der Verwertung biogener Abfälle, deren Behandlung durch Eigenkompostierung oder über die landwirtschaftliche Kompostierung nicht möglich ist und die lt. Bioabfallverordnung des Bundes auf Grund ihrer Eigenschaft einer gesonderten Verwertung zuzuführen sind.
* in der mechanisch-biologischen Vorbehandlung von Restabfall und Klärschlamm im Sinne einer Vorbehandlung entsprechend der Deponie-Verordnung 1996, wobei nach dem sogenannten Splitting-Verfahren mit Endrotte eine biogene Fraktion (Müll-Klärschlamm-Kompost) nach dem wesentlichen Abklingen der biologischen Aktivität (rund 90%-ige Reduktion des Deponiegasbildungspotentials und der Neigung zur Sickerwasserbildung) mit einem oberen Heizwert von kleiner 6000 kJ/kg der betriebseigenen Deponie zugeführt oder als Betriebsmittel eingesetzt werden kann.
* in der Abtrennung von heizwertreichen Siebresten und deren Verbringung in thermische Behandlungsanlagen ab dem 1. Jänner 2004.
* in der Herstellung eines Bioabfall-Kompostes entsprechend der ÖN S 2200. Dieses Ziel wurde bereits erreicht. Der Mürzverband hat im Mai 1999 als Österreichweit erster Kompostbetrieb das Kompostgütesiegel vom KGVÖ (Kompostgüteverband-Österreich) verliehen bekommen.
* in einem emissionsarmen Betrieb und einer - insbesonders für die Anrainerschaft im Hinblick einer Geruchsbelästigung - verantwortungsvollen Betriebsführung aller Anlagenteile.