Regionaler Abfallwirtschaftsplan 2010
des Abfallwirtschaftsverbandes Mürzverband
A. Verordnungstext
Gemäß § 15 Abs. 1 des Steiermärkischen Abfallwirtschaftsgesetzes 2004 (StAWG 2004, LGBl. Nr. 65/2004 i.d.F. LGBl. Nr.56/2006) wird der regionale Abfallwirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsverbandes MÜRZVERBAND in der Fassung des Beschlusses der Verbandsversammlung vom 21.06.2012 der Steiermärkischen Landesregierung am 04.07.2012 angezeigt.
§ 1
Geltungsbereich
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Der Abfallwirtschaftsverband MÜRZVERBAND umfasst alle Gemeinden des politischen Bezirkes Bruck an der Mur sowie die Gemeinden des politischen Bezirkes Mürzzuschlag mit insgesamt 103.471 Einwohnern und Einwohnerinnen (Bevölkerungszahl vom 31.10.2009 gemäß § 9 Abs. 9 FAG 2008) und 44.416 Haushalten (VZ 2001).
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Die verbandsangehörigen Gemeinden haben diese Verordnung und die Beschlüsse des Abfallwirtschaftsverbandes MÜRZVERBAND zu berücksichtigen.
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Der Erläuterungsbericht zum regionalen Abfallwirtschaftsplan einschließlich der Anhänge bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.
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Der regionale Abfallwirtschaftsplan ist gemäß § 15 Abs. 2 StAWG 2004 im Jahr 2015 zu überprüfen und erforderlichenfalls fortzuschreiben.
§ 2
Verbandsorganisation
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Der Sitz des Abfallwirtschaftsverbandes MÜRZVERBAND ist in der Stadtgemeinde Kapfenberg. Verbandsorgane sind gemäß § 17 des Gemeindeverbandsorganisationsgesetzes 1997 (GVOG 1997, LGBl. Nr. 53/2002 i.d.F. LGBl. Nr. 92/2008) die Verbandsversammlung, der Verbandsvorstand, die Verbandsobfrau / der Verbandsobmann sowie der Prüfungsausschuss. Darüber hinaus ist gemäß Steiermärkischer Gemeindeordnung 1967 (LGBl. Nr. 115/1967 i.d.F. LGBl. Nr. 81/2010) eine Kassierin / ein Kassier bestellt.
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Der von der Verbandsversammlung gewählte Prüfungsausschuss umfasst fünf Mitglieder
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Zur Unterstützung des Verbandsobmannes /der Verbandsobfrau als Leiter / Leiterin der Geschäftsstelle des Abfallwirtschaftsverbandes MÜRZVERBAND wird eine Verbandsgeschäftsführerin / ein Verbandsgeschäftsführer bestellt.
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Die Führung der Verbandsgeschäfte des Abfallwirtschaftsverbandes MÜRZVEBAND hat gemäß der im Anhand zum regionalen Abfallwirtschaftsplan beigefügten Satzungen zu erfolgen.
§ 3
Vision, Strategien und Ziele
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Zur Erreichung der Ziele gemäß § 1 StAWG 2004 wird vom Abfallwirtschaftsverband MÜRZVERBAND in Übereinstimmung mit dem Landes-Abfallwirtschaftsplan Steiermark 2010 (Grazer Zeitung – Amtsblatt für die Steiermark, Stück 23 Nr. 172/2010) eine weitere Entwicklung in Richtung einer nachhaltigen Abfall- und Stoffflusswirtschaft unter besonderer Berücksichtigung eines nachhaltigen Ressourcenmanagements angestrebt.
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Der Abfallwirtschaftsverband MÜRZVERBAND unterstützt die Mitgliedsgemeinden bei der Erstellung nachhaltiger Gemeindeabfallwirtschaftskonzepte einschließlich eines abfallwirtschaftlichen Kennzahlensystems und bei der Optimierung von Dienstleistungen im Bereich der Sammlung und der Abfuhr von Siedlungsabfällen als auch bei der Umsetzung gemeindeübergreifender Projekte (Gemeindekooperationen), wie z.B. den gemeinsamen Ausbau und Betrieb von Altstoffsammelzentren, Aus- und Weiterbildung beim Betriebspersonal von Altstoffsammelzentren, als auch im Bereich des ökologischen Beschaffungswesen.
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Der Abfallwirtschaftsverband MÜRZVERBAND ergreift die erforderlichen Maßnahmen, um einen guten Kenntnisstand über die im Zusammenhang mit dem Siedlungsabfallaufkommen relevanten regionalen Güter- und Stoffflüsse zu erlangen, wobei auch die durch den Transport und die Abfallbehandlung resultierenden Emissionen zu berücksichtigen sind.
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Der Abfallwirtschaftsverband MÜRZVERBAND unterstützt Maßnahmen zur Abfallvermeidung und ergreift die erforderlichen Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Bereich der getrennten Sammlung wieder verwendbarer und verwertbarer Siedlungsabfälle und bedient sich dazu entsprechend ausgebildeter Umwelt- und Abfallberater/innen. Vom Abfallwirtschaftsverband MÜRZVERBAND werden für die nachhaltige Umwelt- und Abfallberatung zwei geeignete Personen eingesetzt.
§ 4
Aufkommen von Siedlungsabfällen
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Der Abfallwirtschaftsverband MÜRZVERBAND ermittelt das jährliche Aufkommen von Siedlungsabfällen unterteilt in:
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gemischte Siedlungsabfälle (Restmüll)
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sperrige Siedlungsabfälle (Sperrmüll)
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biogene Siedlungsabfälle (Bioabfall)
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stofflich verwertbare Siedlungsabfälle (Altstoffe)
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auf öffentlichen Straßen, Plätzen anfallende Siedlungsabfälle (Straßenkehricht)
Diese Daten sowie das Aufkommen von Problemstoffen werden im Rahmen der Jahresabfallbilanzmeldung gemäß § 21 Abs. 3 AWG 2002 bis spätestens 15. März des Folgejahres im Wege des Registers gemäß § 22 AWG 2002 an den Landeshauptmann übermittelt.
Die laufenden Aufzeichnungen gemäß § 5 in Verbindung mit Anhang 2 AbfallbilanzV sowie die Meldung der Jahresabfallbilanz gemäß § 21 Abs. 3 AWG 2002 erfolgen
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gemäß Beschluss der Verbandsversammlung vom 30.06.2011 und den erforderlichen Gemeinderatsbeschlüssen durch den Abfallwirtschaftsverband MÜRZVERBAND. Die Mitgliedsgemeinden (37) unterstützen den Verband bei der Erhebung der erforderlichen Daten.
§ 5
Sammlung von Siedlungsabfällen
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Der Abfallwirtschaftsverband MÜRZVERBAND ermittelt jährlich gemäß dem im Erläuterungsbericht dargelegten Schema die Fakten und Rahmenbedingungen über die Sammlung von Siedlungsabfällen.
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Die Siedlungsabfälle müssen in einer jeweils für die nachfolgende Behandlung geeigneten Weise gemäß dem im Erläuterungsbericht dargelegten Schema bereitgestellt und den Einrichtungen der öffentlichen Abfallabfuhr übergeben werden.
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Wieder verwendbare oder verwertbare sperrige Siedlungsabfälle sind gemäß dem im Erläuterungsbericht dargelegten Schema getrennt zu sammeln.
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Im Einzugsgebiet des Abfallwirtschaftsverbandes MÜRZVERBAND wird die getrennte Erfassung von nicht der Verpackungsverordnung unterliegenden Altstoffen gemäß dem im Erläuterungsbericht dargelegten Schema durchgeführt.
§ 6
Behandlung von Siedlungsabfällen
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Der Abfallwirtschaftsverband MÜRZVERBAND führt die Behandlung der Siedlungsabfälle gemäß § 4 Abs. 4 StAWG 2004 teilweise selbst durch. Teilweise wird die Behandlung der Siedlungsabfälle von befugten Dritten (öffentliche Einrichtungen, berechtigte private Unternehmen) durchgeführt.
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Die Behandlung von getrennt zu sammelnden verwertbaren Siedlungsabfällen (Altstoffe - ausgenommen Verpackungsabfälle) wird von berechtigten privaten Unternehmen gemäß der Darstellung im Erläuterungsbericht durchgeführt.
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Die Behandlung von getrennt zu sammelnden biogenen Siedlungsabfällen (Bioabfall) wird von vom Abfallwirtschaftsverband MÜRZVERBAND selbst gemäß der Darstellung im Erläuterungsbericht durchgeführt.
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Die Behandlung von sperrigen Siedlungsabfällen (Sperrmüll) wird von berechtigten privaten Unternehmen gemäß der Darstellung im Erläuterungsbericht durchgeführt.
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Die Behandlung von Siedlungsabfällen, die auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Parkanlagen anfallen (Straßenkehricht), wird von berechtigten privaten Unternehmen gemäß der Darstellung im Erläuterungsbericht durchgeführt.
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Die Behandlung von gemischten Siedlungsabfällen (Restmüll) wird von berechtigten privaten Unternehmen gemäß der Darstellung im Erläuterungsbericht durchgeführt.
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§ 7
Kostenaufteilung
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Die Kosten für den allgemeinen Verwaltungsaufwand einschließlich der Umwelt- und Abfallberatung und der Projekt- und Öffentlichkeitsarbeit des Abfallwirtschaftsverbandes MÜRZVERBAND sind in den Tarifen für die von den Mitgliedsgemeinden an die Abfallbehandlungsanlage des MÜRZVERBANDES andienungspflichtigen Siedlungsabfälle bereits berücksichtigt.
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Die Kosten für die Behandlung (Verwertung und Beseitigung) von Siedlungsabfällen sind den Gemeinden vom Abfallwirtschaftsverband MÜRZVERBAND bzw. von dem vom Abfallwirtschaftsverband beauftragten befugten privaten Unternehmen auf der Grundlage der gewogenen Mengen vorzuschreiben. Erlöse, die durch die Verwertung von Siedlungsabfällen durch den Abfallwirtschaftsverband erzielt werden, sind gemäß den gesammelten Mengen an die Mitgliedsgemeinden anteilsmäßig abzuführen.
§ 8
Kundmachung - Inkrafttreten
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Der regionale Abfallwirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsverbandes MÜRZVERBAND tritt nach Beschlussfassung der Verbandsversammlung und Genehmigung bzw. Nichtuntersagung durch die Steiermärkische Landesregierung am Tag nach der Kundmachung des Verordnungswortlautes in der „Grazer Zeitung – Amtsblatt für die Steiermark“ in Kraft.
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Der regionale Abfallwirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsverbandes MÜRZVERBAND wird im Internet auf der Homepage des Abfallwirtschaftsverbandes (http://www.muerzverband.at) im vollen Umfang (Verordnungstext einschließlich Erläuterungsbericht und Anhänge) veröffentlicht und in der Geschäftsstelle des AWV zur Einsichtnahme aufgelegt.