Batterienverordnung - NEU
27.09.2008
Für die Rückgabe von Altbatterien ist eine Zuordnung zu einer der 3 vorgegebenen Kategorien notwendig:
Gerätebatterien (Batterien, Knopfzellen, Batteriesätze oder Akkumulatoren)
Fahrzeugbatterien (Batterien oder Akkumulatoren für den Anlasser, die Beleuchtung oder die Zündung von Fahrzeugen)