Kernaufgaben des Referates
A14 Fachinformation, Wasserbuch, Wassergut
Wasserinformationssystem
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Aufbau eines abteilungsübergreifenden wasserwirtschaftlichen Informationssystems
- Zusammenführung und Verwaltung aller für die steirische Wasserwirtschaft relevanten Daten
- Bereitstellung von wasserwirtschaftlich relevanten Daten für alle mit dem Thema Wasser befassten Dienststellen, Experten, Organisationen und Bürger
Die Wasserwirtschaftsabteilung der Steiermärkischen Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, ein Wasserinformationssystem für die Steiermark (WIS) aufzubauen. Alle für die steirische Wasserwirtschaft relevanten Daten sollen darin zusammengeführt, verwaltet und auch betreut werden.
Dieses WIS soll als zentrale, abteilungsübergreifende Plattform für die Dokumentation, Interpretation und Analyse wasserwirtschaftlicher Sachverhalte nutzbar sein. Zum Einsatz kommt dabei ein System, welches auch in den Bundesländern Salzburg, Kärnten, Vorarlberg und Burgenland verwendet wird.
Wasserbuch
- Führung des Wasserbuches
- Ersichtlichmachung verliehener Wasserrechte
- Führen von Evidenzen über Wassergenossenschaften und Wasserverbände, wasserrechtliche Verordnungen, Nutzungsbeschränkungen, Grenzen von Hochwasserabflussgebieten
- Überprüfen von Wasserbenutzungsanlagen auf konsensgemäßen Bestand
Das Wasserbuch ist - ähnlich wie das Grundbuch - ein öffentlich zugängliches Register.
Im Jänner 2007 wurde das Steirische Wasserbuch ins WIS übernommen. Das Wasserbuch ist ein öffentliches Register, in dem die verliehenen Wasserrechte ersichtlich gemacht sind. Mit diesem neuen System wird der Zugang zu Daten aus dem Wasserbuch erleichtert und die Qualität verbessert. Alle eingetragenen Wasserrechte werden auch im digitalen Atlas mit Symbolen grundstücksscharf angezeigt und sind so geografisch mit anderen Sachthemen verknüpfbar und auch auswertbar.
Das Wasserbuch liegt in den jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörden und Exposituren sowie zentral für die Steiermark in der Abteilung 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit im Amt der Steiermärkischen Landesregierung, 8010 Graz, Stempfergasse 7, zur Einsichtnahme auf.
In diesem öffentlichen Buch finden Sie rechtliche und technische Informationen von wasserrechtlich bewilligten Wassernutzungsanlagen gem. §§ 9, 10, 32 und 32b des WRG 1959 sowie die entsprechend den Bestimmungen des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG 2002) im Zuge von Deponiebewilligungen verliehenen Rechte. Weiters finden sich darin Ausweisungen von Hochwasserabflussgebieten (HQ30), die in den einzelnen Bezirken geltenden Beschränkungen des Gemeingebrauches (§ 8 Abs.4) und Wasserschutz- und Schongebiete (§§ 34, 35 und 37).
Verwaltung öffentliches Wassergut
- Vertretung des Grundeigentümers generell sowie Wahrung von Nachbarschaftsrechten und sonstigen Interessen des öffentlichen Wassergutes
- Verwaltung von Grundstücken des öffentlichen Wassergutes, Vertretung der Republik als Grundeigentümer, Fischereirechte, Gestattungs-, Bestands- und Pachtverträge sowie Kauf- und Tauschverträge