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Stopp dem illegalen Müllexport!

Die österreichischen Gesetze gelten auch für ausländische Sperrmüllsammler

Wiederverwendung

Es ist im Sinne der Europäischen und somit auch der österreichischen Abfallwirtschaft, dass Waren, die vom ursprünglichen Besitzer nicht mehr gebraucht werden, von Anderen einer Wiederverwendung zugeführt werden ("Mehrfachnutzung"). Damit wird die Menge des anfallenden Abfalls reduziert.

In vielen Fällen werden jedoch als "Gebrauchtware" deklarierte Abfälle (z.B. aus dem Sperrmüll) nach Afrika, Asien oder Osteuropa exportiert. In diesen Fällen handelt es sich um "getarnte" illegale Exporte, mit dem Ziel, sich dieser Abfälle unter Umgehung der österreichischen bzw. europarechtlichen abfallrelevanten Vorschriften kostengünstig zu entledigen. Oftmals findet in diesen Ländern auch keine Wiederverwendung statt, sondern die Abfälle werden unter katastrophalen Umwelt- und Gesundheitsschutzbedingungen zerlegt und verwertet (z.B. werden nur wertvolle metallhaltige Bauteile entnommen und der Restabfall wird illegal entsorgt oder die Kunststoffummantelung von Elektrokabeln wird in offenen Feuerstellen abgebrannt).

Tätigkeiten von osteuropäischen „Sammelbrigaden“ in Österreich

Voransicht des Infoblattes für Sperrmüllsammler
Infoblatt für Sperrmüllsammler© BMLFUW

Seit über zwei Jahrzehnten exportieren illegale Abfallsammler ("Sammelbrigaden") große Abfallmengen (insbesondere Sperrmüll) aus Österreich ins osteuropäische Ausland. In den vergangenen Jahren sind diese Mengen drastisch angestiegen. Aktuelle Schätzungen gehen davon aus, dass derzeit jährlich bis zu 160.000 Tonnen Abfall illegal ins Ausland verbracht werden. Und die österreichische Bevölkerung hilft bei diesem Trend kräftig mit.

"Für viele Österreicherinnen und Österreicher steht bei der Abgabe ihres Mülls an osteuropäische Sammler der soziale Gedanke im Mittelpunkt. Viele glauben nach wie vor, damit arme Menschen im Inland zu unterstützen". Tatsächlich stehen hinter den meisten dieser Sammlungen fragwürdige Strukturen und der Abfall wird illegal in östliche Nachbarländer verbracht. 

Gleiches Recht für Alle

In diesem Zusammenhang muss die österreichische Verwaltung darauf achten, dass auch die in Österreich tätigen ausländischen Abfallsammler die nationalen Gesetze einhalten. Ansonsten würden die inländischen Abfallsammler massive Wettbewerbsnachteile haben.

Zur Verbesserung der Situation hat das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft bereits 2013 eine Informationsinitiative gestartet und stellt aktuell folgende Unterlagen zum Download zur Verfügung:

  •  Handbuch - Export/grenzüberschreitende Verbringung von „Gebrauchtwaren"



Letzte Aktualisierung am 28.07.2026

 

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