Wussten Sie…
… dass Sie bei jedem Einkauf Entsorgungsgebühren zahlen?

Seit Inkrafttreten der Verpackungsverordnung im Jahr 1993 sind alle Unternehmen, die Verpackungen in Umlauf bringen (wie zum Beispiel Betriebe der Getränkeindustrie), für die Sammlung und Verwertung der Verpackungsabfälle verantwortlich. Diese Verpflichtung kann an spezielle Sammel- und Verwertungsbetreiber übertragen werden. Die dadurch entstehenden Kosten (Lizenzgebühren) werden auf den Produktpreis aufgeschlagen. Der Konsument zahlt mit dem Kauf eines Produkts daher automatisch die Entsorgung seiner Verpackung. Wirft er diese unsachgemäß in den Restmüll, zahlt er doppelt: die Lizenzgebühr und die Restmüllentsorgung.