Elektroaltgeräte

Erfassung von Elektroaltgeräten aus dem Haushaltsbereich

In der Elektroaltgeräte-Verordnung vom 13. August 2005 ist die flächendeckende Sammlung, umweltgerechte Behandlung und Entsorgung dieser Elektroaltgeräte geregelt.

Alle Konsumenten/innen können somit hre alten, defekten bzw. nicht mehr gebrauchten Elektrogeräte aus privaten Haushalten

  • unentgeltlich bei einer Sammelstelle der Gemeinde,
  • beim Abfallzentrum des Abfallwirtschaftsverbandes in Frojach 
  • oder gleich beim Neukauf eines gleichartigen Gerätes bei einem Händler abgeben (1:1 Regelung).

Händler, deren Verkaufsfläche unter 150 m² liegt, müssen jedoch keine Altgeräte zurücknehmen.

Um welchen Abfall handelt es sich hier ?

Großgeräte: Waschmaschinen, E-Herde, Mikrowellengeräte, Bügelmaschinen, Geschirrspüler, Dunstabzug usw.

Kleingeräte: Haartrockner, Rasierapparate, elektrische Zahnbürsten, Massagegeräte, Elektrowerkzeuge, Luftbefeuchter, Mixer, Bügeleisen, Nähmaschinen, Heizdecken, Mikrowellengeräte, Taschenrechner, Telefone, elektronisches Spielzeug, Computer ohne Monitor, usw.  

Bildschirmgeräte einschließlich Bildröhrengeräte: Fernseher, Computer-Bildschirme, Laptop, udgl.

Kühl- und Gefriergeräte: Kühlschränke, Gefriertruhen und Klimageräte

Gasentladungslampen: Röhren und Lampen, stabförmig und Sonderformen, Energiesparlampen usw.