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Abfallberatung

im Abfallwirtschaftsverband Knittelfeld

Im Steiermärkischen Abfallwirtschaftsgesetz ist im § 17 Abs. 3 festgelegt, dass die Abfallwirtschaftsverbände die Tätigkeit der Gemeinden bei der getrennten Altstoffsammlung und der Öffentlichkeitsarbeit im Hinblick auf eine möglichst weitgehende qualitative und quantitative Abfallvermeidung mittels Abfallberatung zu unterstützen haben. Im Rahmen einer gezielten Öffentlichkeitsarbeit ist über die Abfallvermeidung und Abfallverringerung zu informieren und die Öffentlichkeit zur Befolgung der erforderlichen Maßnahmen zu motivieren. Die Beratung umfasst die Gemeinden, die privaten Haushalte, Kindergärten, Schulen, Industrie- und Gewerbebetriebe.

Um der Nachwelt eine ökologisch gut erhaltene Umwelt zu sichern, muß vorrangiges Ziel sein, Abfälle zu vermeiden. Da sich die Einkaufsgewohnheiten der Bevölkerung und das Angebot des Handels den Spielraum für Abfallvermeidung sehr einengen, soll darauf geachtet werden, dass die anfallenden Abfälle einer Wiederverwertung zugeführt werden. Im Bezirk Knittelfeld gibt es ein flächendeckendes System zur Abfalltrennung von Altstoffen, Biomüll und Problemstoffen. Durch ständige Information der Bevölkerung, insbesondere von Schülern soll eine möglichst hohe Ausnützung des Sammelsystems gewährleistet werden.

Die Abfallberatung hat die Gemeinden über Abfallvermeidung und die getrennte Sammlung zu informieren und diese bei der Erreichung der abfallwirtschaftlichen Ziele gemäß § 3 STAWG zu unterstützen. Weiters werden Haushalte, Schulen, Kindergärten, Vereine und Betriebe bezüglich Abfallvermeidung und getrennte Sammlung informiert. Dies geschieht durch Vorträge, Hausversammlungen, Einzelgespräche und telefonische Beratung.

 

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