Förderungsrichtlinie des Abfallwirtschaftsverbandes Leibnitz
Zielsetzung
Ziel der Förderungen ist die Umsetzung der Ziele und Grundsätze (Abfallhierarchie) der Abfallwirtschaft im Sinne des Vorsorgeprinzips und der Nachhaltigkeit gemäß § 1 AWG 2002 bzw. gleichlautend § 1 StAWG 2002. Besonderes Augenmerk liegt auf der Förderung von Maßnahmen zur Stärkung von Abfallvermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling (entsprechend der Abfallhierarchie).
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Maßnahmen, Anschaffungen, Dienstleistungen und Veranstaltungen, die nachweislich zur Erreichung der Ziele und Grundsätze der Abfallwirtschaft im Sinne von Abfallvermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling beitragen.
Förderungswerber
Als Förderungswerber gelten:
- Gemeinden,
- Vereine und Organisationen,
- Bürgerinnen und Bürger,
- Kindergärten und Schulen,
- Andienungspflichtige Liegenschaften (private Haushalte/ haushaltsähnliche Einrichtungen)
im Verbandsgebiet des Abfallwirtschaftsverbandes Leibnitz.
Förderungsgeber
Als Förderungsgeber gilt entsprechend dieser Richtlinie der Abfallwirtschaftsverband Leibnitz.
Förderansuchen und Unterlagen
- Die Gewährung einer Förderung setzt voraus, dass die Förderbedingungen laut Absatz 6 eingehalten werden und alle für die Nachweisführung notwendigen Unterlagen (bspw. Rechnungskopien, Berichte) vollständig dem Fördergeber zur Prüfung übermittelt werden.
- Als Eingang des Förderansuchens gilt der Zeitpunkt an dem alle notwendigen Unterlagen (bspw. Rechnungskopien, Berichte) vollständig beim Fördergeber eingelangt sind.
Rechtsanspruch und Voraussetzungen
- Die Förderungen sind eine freiwillige Leistung des Abfallwirtschaftsverbandes Leibnitz. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
- Wegen der begrenzten Förderungsmittel erfolgt die Bearbeitung nach dem Zeitpunkt des Einlangens der ordnungsgemäßen und schriftlichen Anträge in der Förderstelle.
- Eine Förderung kann nur bei Vorliegen der in dieser Förderrichtlinie festgelegten Voraussetzungen und nach Maßgabe der finanziellen Mittel erfolgen, die jährlich im Voranschlag des Abfallwirtschaftsverbandes Leibnitz ausgewiesen sind bzw. von Dritten (z.B. dem Land Steiermark) zweckgebunden zur Verfügung gestellt werden.
- Die Förderungen des Abfallwirtschaftsverbandes Leibnitz können mit allfälligen weiteren Förderungen kombiniert werden, jedoch darf keine Überförderung (mehr als 100% der anrechenbaren Kosten) erfolgen.
- Der Förderungswerber verpflichtet sich, gewährte Förderungsmittel nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit ausschließlich für den im Zuerkennungsschreiben (Fördervertrag) genannten Zweck zu verwenden.
- Die Höhe der Förderbeträge orientiert sich an den Nettokosten. Bei Organisationen, die über keine Vorsteuerabzugsmöglichkeit verfügen, können auch Bruttokosten als Förderobergrenzen herangezogen werden.
- Der Förderungsempfänger hat die widmungsgemäße Verwendung des Förderungsbetrages durch die Vorlage einer gefertigten Abrechnung (Rechnungskopien und zugehörige Zahlungsbestätigungen) der Maßnahme mit allen zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen in detaillierter und nachvollziehbarer Darstellung nachzuweisen.
1. Abfallvermeidung
Der Abfallwirtschaftsverband Leibnitz fördert Maßnahmen zur Abfallvermeidung, da diese an oberster Stelle der Abfallhierarchie stehen. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur Ressourcenschonung, zur Reduktion von Umweltbelastungen und stärken nachhaltige Konsum- und Veranstaltungsstrukturen im Verbandsgebiet.
1.1 Förderung für den Einsatz von Mehrwegbechern für Veranstaltungen (Basisförderung)
Der Abfallwirtschaftsverband Leibnitz fördert den Einsatz von Mehrwegbechern bei Veranstaltungen, um die Abfallvermeidung nachhaltig zu stärken und Abfälle auf Veranstaltungen zu reduzieren.
Förderbedingungen:
- Die Veranstaltung findet im Verbandsgebiet des Abfallwirtschaftsverbandes Leibnitz statt.
- Mehrwegbecherverleih und Mehrwegbecherreinigung erfolgen direkt über einen sozioökonomischen Dienstleistungsbetrieb, unter den jeweiligen geltenden Geschäftsbedingungen.
- Die Förderung gilt auch für die Reinigung von Mehrwegbechern, die sich im Eigentum der Veranstalter befinden und durch sozioökonomische Dienstleistungsbetriebe gereinigt werden.
- Anträge zur Auszahlung der Förderbeträge (inkl. aller notwendigen Nachweise, u.a. Rechnungskopien) müssen spätestens 8 Wochen nach der Veranstaltung schriftlich beim Fördergeber einlangen.
Förderhöhe:
- Bis einschließlich 3.000 Mehrwegbecher: € 0,075 pro Mehrwegbecher (bei Verleih und/oder Reinigung). Maximaler Förderbetrag daher € 225,00 pro Veranstaltung.
- Ab 3.001 Mehrwegbecher bis zu 5.000 Mehrwegbecher: € 0,038 pro Mehrwegbecher (bei Verleih und/oder Reinigung). Maximaler Förderbetrag daher € 187,50 pro Veranstaltung.
1.2 Förderung für den Einsatz von Mehrwegbechern im Abfallvermeidungsprogramm „Regional Feiern in der Südsteiermark" Veranstaltungen
Der Fördergeber unterstützt den Einsatz von Mehrwegbechern bei Veranstaltungen im Verbandsgebiet Leibnitz im Zuge von „Regional Feiern in der Südsteiermark", um die Abfallvermeidung nachhaltig zu stärken und Abfälle auf Veranstaltungen zu reduzieren.
Förderbedingungen:
- Die Veranstaltung findet im Verbandsgebiet des Abfallwirtschaftsverbandes Leibnitz statt.
- Mehrwegbecherverleih und Mehrwegbecherreinigung erfolgen direkt über einen sozioökonomischen Dienstleistungsbetrieb, unter den jeweiligen geltenden Geschäftsbedingungen.
- Die Förderung gilt auch für die Reinigung von Mehrwegbechern, die sich im Eigentum der Veranstalter befinden und durch sozioökonomische Dienstleistungsbetriebe gereinigt werden.
- Erfüllung aller definierten Kriterien für „Regional Feiern in der Südsteiermark" (siehe Veröffentlichung auf der Webseite des Fördergebers:
www.abfallwirtschaft.steiermark.at/leibnitz) - Der vollständige Antrag für eine „Regional Feiern in der Südsteiermark" Veranstaltung muss mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Veranstaltungsdatum beim Fördergeber schriftlich einlangen.
- Anträge zur Auszahlung der Förderbeträge (inkl. aller notwendigen Nachweise, u.a. Rechnungskopien, Veranstaltungsbericht) müssen spätestens 8 Wochen nach der Veranstaltung schriftlich beim Fördergeber einlangen.
- Bei Zuerkennung dieser Förderung ist maximal die Differenz auf die Basisförderung für den Einsatz von Mehrwegbechern (siehe Abschnitt 3.2) zu gewähren.
Förderhöhe:
- Bis einschließlich 3.000 Mehrwegbecher: € 0,125 pro Mehrwegbecher (bei Verleih und/oder Reinigung). Maximaler Förderbetrag daher € 375,00 pro Veranstaltung.
- Ab 3.001 Mehrwegbecher bis zu 5.000 Mehrwegbecher: € 0,063 pro Mehrwegbecher (bei Verleih und/oder Reinigung). Maximaler Förderbetrag daher € 312,50 pro Veranstaltung
1.3 Gutschein für den Ankauf und Einsatz von waschbaren Mehrwegwindeln
Der Fördergeber unterstützt den Ankauf von waschbaren Mehrwegwindeln, da deren Verwendung eine wirksame Maßnahme der Abfallvermeidung darstellt und wesentlich zur Ressourcenschonung beiträgt.
Förderbedingungen:
- Für den Erhalt der Förderung ist ein gültiger Mutter-Kind-Pass zur Kopie vorzulegen.
- Pro Kind kann ein Gutschein beantragt werden.
- Der Gutschein ist an einen Mindesteinkaufswert gemäß den aktuellen Angaben (siehe
www.verein-wiwa.at/windelgutschein/) gebunden und kann ausschließlich bei den Partnerbetrieben (siehe
www.verein-wiwa.at/haendler-und-berater/) eingelöst werden. - Der Gutschein ist ab Ausstellungsdatum für 6 Monate gültig.
- Der Gutschein ist nicht übertragbar.
Förderhöhe:
- Großes Windelpaket (Grundausstattung): € 70,00
- Kleines Windelpaket (Nachkauf für jedes weitere Kind): € 20,00
2. Vorbereitung zur Wiederverwendung
Der Abfallwirtschaftsverband Leibnitz unterstützt Maßnahmen zur Vorbereitung zur Wiederverwendung, da sie wesentlich dazu beitragen, die Nutzungsdauer von Produkten zu verlängern, wertvolle Ressourcen im Kreislauf zu halten und das Abfallaufkommen im Sinne einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft deutlich zu reduzieren.
2.1 Veranstaltung und Organisation von Repair- Cafés
Der Abfallwirtschaftsverband Leibnitz fördert die Organisation und Veranstaltung von Repair-Cafés im Verbandsgebiet, da diese einen wesentlichen Beitrag zur Vorbereitung zur Wiederverwendung leisten. In Repair-Cafés werden defekte Gegenstände repariert und dadurch ihre Nutzungsdauer verlängert. Dies verhindert eine vorzeitige Entsorgung und trägt maßgeblich zur Schonung von Ressourcen sowie zur Reduktion des Abfallaufkommens bei.
Förderbedingungen:
- Das Repair-Café muss im Verbandsgebiet Leibnitz stattfinden.
- In den Bekanntmachungen (Plakate) für das jeweilige Repair-Café wird auf die Unterstützung des Fördergebers hingewiesen (Logo Fördergeber)
- Die Veranstaltung muss gemeinnützig und für die Öffentlichkeit zugänglich sein - die Reparaturen werden unentgeltlich angeboten.
- Reparaturen dürfen nur von fachkundigen Personen durchgeführt, die über erforderliche Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
- Die Förderung umfasst alle Repair-Cafés, die von einem Veranstalter innerhalb eines Kalenderjahres durchgeführt werden.
- Der Antrag zur Auszahlung der Förderbeträge (inkl. aller notwendigen Nachweise, u.a. Veranstaltungsberichte) sind für das gesamte Kalenderjahr bis spätestens 31.01. des Folgejahres schriftlich beim Fördergeber einzureichen.
Förderhöhe:
- € 25,00 pro Repair-Café Veranstaltungstermin bzw. maximale Gesamtfördersumme € 150,00 pro Jahr.
3. Recycling
Der Abfallwirtschaftsverband Leibnitz unterstützt Maßnahmen im Sinne von Recycling, um Ressourcen zu schonen, die Kreislaufwirtschaft zu fördern und Abfälle zu reduzieren. Für diese Maßnahmen stehen im Voranschlag des Abfallwirtschaftsverbands Leibnitz eine Maximalsumme von € 1.500,00 zur Verfügung.
3.1 Förderung Ankauf Komposter
Der Abfallwirtschaftsverband Leibnitz fördert den Ankauf von Kompostern im Verbandsgebiet, um die private Verwertung biogener Abfälle und die damit verbundene Herstellung eigenen Komposts als hochwertigen Dünger im Sinne des Recyclings zu steigern.
Förderbedingungen:
- Ankauf eines frei wählbaren Komposters bei einem Wirtschaftsbetrieb im Verbandsgebiet des Abfallwirtschaftsverbandes Leibnitz.
- Vorlage der Rechnung beim Abfallwirtschaftsverband Leibnitz.
- Rechnung darf nicht länger als 3 Monate zurückliegen.
- Pro Haushalt wird ein Komposter einmalig gefördert.
Förderhöhe:
- 50% der Anschaffungskosten, maximal aber € 10,00.
3.2 Förderung Ankauf einer Wurmkiste
Der Abfallwirtschaftsverband Leibnitz fördert den Ankauf von Kompostern im Verbandsgebiet, um die private Verwertung biogener Abfälle und die damit verbundene Herstellung eigenen Komposts als hochwertigen Dünger im Sinne des Recyclings zu steigern.
Förderbedingungen:
- Vorlage des Förderantrags und der Rechnung beim Abfallwirtschaftsverband Leibnitz.
- Die Rechnung darf nicht mehr als 3 Monate zurückliegen.
- Pro Haushalt wird eine Wurmkiste einmalig gefördert.
Förderhöhe:
- 50% der Anschaffungskosten, maximal aber € 10,00.

